Fallstrick Metadaten

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte…was insbesondere für digitale Aufnahmen gilt. Denn diese beinhalten weitaus mehr Informationen als auf den ersten Blick erkennbar ist.

Die eigene Homepage und ganz besonders die sozialen Medien leben von Fotos. Je persönlicher und individueller, desto ansprechender und überzeugender sind diese zumeist auch.
Welche rechtlichen Aspekte mit Fotografien insbesondere von Personen verbunden sind, haben wir bereits in den Beiträgen → Fallstrick Urheberrecht und → Fallstrick Bildrecht gezeigt: Wer andere und/oder an nicht öffentlich zugänglichen Orten fotografiert, benötigt dafür eine Erlaubnis. Das gilt für den Schnappschuss im Büro ebenso wie für das Teamfoto oder die Außenaufnahme des Bürogebäudes, das gerade jemand betritt.

Da zumeist mit dem Smartphone oder einer Digitalkamera fotografiert wird, kommt noch ein weiterer Aspekt hinzu: die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO → Glossar), die die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten EU-weit regelt, seit Mai 2018 auch in Deutschland.

Zu den personenbezogenen Daten zählen ausdrücklich auch die sogenannten Metadaten, die bei jeder digitalen Aufnahme automatisch angelegt und gespeichert werden.

Unsichtbare Informationen

Metadaten enthalten zum Teil für den Fotografen ganz nützliche Angaben zu Belichtungszeit, Blende, Brennweite u.a.m. Darüber hinaus können Kontaktdaten und Copyright-Informationen in entsprechenden Feldern angegeben werden.

Daneben wird aber auch gespeichert, wann und wo die Aufnahme entstanden ist – auf die Sekunde genau, sowohl in zeitlicher als auch örtlicher Hinsicht (GPS-basierte Digitalkameras oder Smartphones mit aktiviertem Ortungsdienst erfassen den Aufnahmeort bis auf wenige Meter genau). Zudem können die Aufnahmen mit individuellen Schlag- bzw. Suchwörtern versehen werden…

Daraus erklärt sich die Relevanz der Datenschutzgrundverordnung: Denn alle diese Daten – und das sind nicht wenige, wie die Übersicht zeigt – können einer oder mehreren Personen zugeordnet werden.

Herkömmliche Digitalkameras erzeugen Metadaten in drei Bereichen, die mit jeder Aufnahme verbunden sind:

EXIF-Daten (Exchangeable Image File Format) beinhalten u.a. Datum, Uhrzeit der Aufnahme sowie eine genaue Ortsangabe (GPS-Koordinaten).

 

In den IPTC-Daten (ein vom International Press Telecommunications Council entwickelter Standard) können FotografInnen u.a. individuelle Copyright- und Kontaktinformationen hinterlegen sowie Schlag- bzw. Suchwörter mit der jeweiligen Aufnahme verbinden. Diese werden insbesondere von Bild- und Nachrichtenagenturen genutzt.

 

XMP-Daten (Extensible Metadata Platform) können sowohl EXIF- und IPTC-Daten enthalten als auch weitere Angaben von Bildbearbeitungsprogrammen, mit denen die Aufnahme bearbeitet wurde.

Um die Metadaten sichtbar zu machen, ist zumeist eine spezielle Software bzw. ein Bildbearbeitungsprogramm erforderlich. Ebenso, um diese Angaben zu bearbeiten oder zu löschen. Werden digitale Fotos veröffentlicht, zum Beispiel auf der eigenen Homepage, oder per E-Mail verschickt, sind die Metadaten immer mit dabei.

 

Wertvolle Marktdaten

Beim Hochladen in soziale Medien werden Metadaten häufig ganz oder teilweise gelöscht bzw. bleiben für UserInnen verborgen, werden aber im Hintergrund weiterverarbeitet. Auf Facebook und Instagram bleiben – je nach Privatsphäre-Einstellung – Ort und Datum der Aufnahme für UserInnen sichtbar.

Welche Kamera-/Smartphonemodelle sind in welcher Altersgruppe beliebt? Werden in Deutschland eher Digitalkameras oder Smartphones zum Fotografieren genutzt? Wie alt sind die Geräte? Wer ist demnach empfänglich für Angebote neuerer Modelle? Diese und andere Fragen können die Plattformbetreiber mit den milliardenfach vorliegenden Foto-Metadaten und anderen vorhandenen Angaben im Handumdrehen beantworten – und lassen sich von der werbungtreibenden Industrie dafür gut bezahlen. Daten sind das neue Gold heißt es nicht umsonst.

 

Modelvertrag – Model Release

Um auf Nummer sicher zu gehen, insbesondere wenn die Aufnahmen gewerblich verwendet werden, empfiehlt sich eine entsprechende Einverständniserklärung, ein Model Release, das auch relevante Aspekte der Datenschutzgrundverordnung beinhaltet.

Mit einem solchen Modelvertrag kann eine zu fotografierende Person der Verwendung und Veröffentlichung ihres Fotos und der Verarbeitung der Daten zustimmen. Nach dem Kunsturhebergesetz kann diese Zustimmung nur aus wichtigem Grund widerrufen werden. Erfolgt die Zustimmung nur auf Basis der Datenschutzgrundverordnung ist ein Widerruf jedoch jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich.

 

Wissen, was geschieht

Nach Angaben der Website internetlivestats.com, die von einem internationalen Team aus Entwicklern, Forschern und Analysten betrieben wird, wurden allein auf Instagram im Jahr 2020 (Januar bis August) nahezu 20 Milliarden Fotos gepostet. Die entsprechenden Metadaten erhält der Betreiber der beliebten Foto-Plattform frei Haus geliefert.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, unbedarftes Verwenden digitaler Tools auch nicht. Ein Blick hinter die Kulissen ist daher empfehlenswert – unabhängig davon, ob man ein Foto in den sozialen Medien posten oder auf der eigenen Homepage einbinden möchte. Im Zweifelsfall gilt: Lieber zweimal überlegen, welche digitalen Spuren man wo hinterlassen möchte (siehe Beitrag → Big Data: Unsere Spuren im Netz).

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