These 1 – Warum?

Die Motive zu lernen, ändern sich aus zeitgeistigen, sozial- und arbeitsmarktpolitischen sowie rechtlichen Gründen. Je nach Zielgruppen in unterschiedlicher Weise.
Zukunftsthesen// 20. April 2022

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Die Motive, zu lernen, befinden sich stark im Wandel

Für die Jüngeren gilt: Die Erfüllung der eigenen Lebensziele wird als Motiv für die eigene Weiterbildung an erster Stelle stehen. Weiterbildungen werden auch für den privaten Bereich, für die Persönlichkeitsentwicklung oder für zukünftige Jobs ins Auge gefasst. „(…) Weiterbildung gehört wie selbstverständlich zu einem modernen Lebensstil dazu“, schreibt die Studie Weiterbildung 2025 von HRpepper Management Consultants und der Bitkom Akademie (2020, S. 15). „Die Grenzen zwischen beruflicher und privater Weiterbildung verschwimmen. Permanentes Lernen bei der Arbeit und in der Freizeit ist Teil der Selbstverwirklichung vieler Menschen geworden. Und sie investieren auch privat finanziell in ihre Weiterbildung.“

Für die erfahrenen Berufstätigen rückt möglicherweise eine andere Motivation stärker in den Vordergrund: Die Digitalisierung in der Versicherungswirtschaft bringt Veränderungsdruck für jeden einzelnen mit sich. Die zunehmende Anforderung, unter „New Work“-Bedingungen schnell und flexibel zu arbeiten, verändert mit noch stärkerem Druck die Arbeitsbedingungen (vgl. Hutschenreiter u.a., 2020, S. 18-45). Und Veränderung heißt per se: Lernen. Egal, ob ein:e Mitarbeiter:in diesen Druck selbst verspürt und sich aus eigenem Antrieb darum bemüht, neue Arbeitstechniken, Tools, oder Wissen zuzulegen, sein / ihr Mindset weiter zu entwickeln oder ob Vorgesetzte die Weiterentwicklung der Kenntnisse und des Knowhows treiben: Am Ende ist es für die Versicherungswirtschaft (über)lebensnotwendig, alle Beschäftigten mitzunehmen. Die Arbeitgeber selbst haben eine eigene, hohe Motivation, dass sich ihre Beschäftigten weiterbilden.

Für vertrieblich Tätige gilt seit 2018 die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung. Mindestens 15 Stunden Weiterbildungszeit im Jahr müssen sie nachweisen können (siehe Gesetz zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie). Mit der Initiative gut beraten hatte die Branche allerdings noch ein anderes Ziel verfolgt: vertrieblich Tätige suchen sich aus eigenem Antrieb die für sie wichtigen Weiterbildungen heraus, um sich gegenüber ihren Kund:innen professioneller aufzustellen und ihre berufliche Entwicklung voranzutreiben. Die Initiative macht das starke persönliche Engagement sichtbar. Seit 2018 ist spürbar, dass mit der gesetzlichen Regelung die persönliche Motivation tendenziell nachgelassen hat. Die Themen, welche die Aufsichten als anrechenbar zulassen, sind eng gesteckt. Erkennbar ist, dass der Fokus derzeit eher darauf liegt, die gesetzlich geforderte Stundenzahl zu absolvieren.

 

Unsere Perspektive

In der Versicherungswirtschaft werden in der Zukunft neuartige Kompetenzen benötigt. Das im Jahr 2022 in Kraft getretene und neugeordnete Ausbildungsberufsbild berücksichtigt diese Anforderungen. Klassische Sachbearbeitung entwickelt sich immer mehr hin zu komplexerem, kundenfokussiertem und selbständigem Arbeiten. Insofern hat die Branche gute Chancen, genau solche Jugendliche für sich zu gewinnen, die ein hohes Maß an Sinnstiftung, Sicherheit des Arbeitsplatzes und auch Kreativität und Selbsterfüllung im Beruf suchen. Diese Arbeitsplatzcharakteristika werden gemäß der Shell-Studie 2019 (S. 26-29) von vielen jungen Menschen geschätzt.

Die Versicherungswirtschaft als Arbeitgeber tut gut daran, sich intensiv darum zu kümmern, die digitale Transformation und die Umstellung der Arbeitswelt mit allen Beschäftigten zu meistern. Der BWV Bildungsverband leistet einen flankierenden Beitrag für Personalentwickler:innen und Ausbilder:innen. Mit seiner Initiative Discover Digital stellt er einen spannenden Experten-Blog rund um die Digitalisierung und Transformation der Branche für alle frei zugänglich zur Verfügung. Regelmäßige Austauschrunden der Personalentwickler:innen sorgen dafür, dass die Ideen dazu nicht ausgehen. Für alle, die sich auf die digitalisierte Versicherungsarbeit unter New-Work-Bedingungen vorbereiten wollen, stellt das Bildungsnetzwerk (die BWV Regional und die DVA) ein umfangreiches Weiterbildungsangebot zur Verfügung.

In 2030 ist es für jede:n vertrieblich Tätige:n selbstverständlich, die gesetzlichen 15 Stunden zu dokumentieren. Als BWV Bildungsverband halten wir an unserem ursprünglichen Ziel fest: Die Professionalisierung im Vertrieb durch ein starkes Weiterbildungsengagement zu stärken. Wir haben zusätzlich zu unserem 30-Stunden-Zertifikat ein neues Weiterbildungssiegel aufgelegt. Damit können diejenigen, die sich über das gesetzliche Maß hinaus weiterbilden, das auch nach außen zeigen.
Und noch etwas: Unser neu geordneter Studiengang Fachwirt:in für Versicherungen und Finanzen, der ab 2024 zur Verfügung stehen wird, soll ein spezifisches Angebot gerade auch für Seiteneinsteiger:innen im Vertrieb darstellen. Damit steigen sie dann – nach Absolvieren der Sachkundeprüfung als Mindestanforderung – in eine professionalisierte Berufslaufbahn ein. Denn: In Zukunft werden die Versicherungsangebote, für die der persönliche Vertrieb benötigt wird, komplexer und anspruchsvoller sein. Das bedeutet, dass im Vertrieb ein weitaus höheres Qualifikationsniveau erforderlich sein wird, um im Markt bestehen zu können (vgl. Hutschenreiter u.a., 2020, S. 23).

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